Zukunft der eidgenössischen Qualitätskommission im Gesundheitswesen
Der Bundesrat lancierte im Zusammenhang mit den immer weiter steigenden Kosten im Gesundheitswesen die Vorlage «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» Dazu möchte er u.a. die Ärzteschaft vermehrt beaufsichtigen. Dies, weil seiner Meinung nach, zuviel Prämiengeld in Behandlungen mit nicht zufriedenstellendem Erfolg fliesse.
Die Idee ist nicht ganz neu. Bereits im letzten Jahr beschloss der Nationalrat die Schaffung einer eidgenössischen Qualitätskommission, in der Kantone, Ärzte, Krankenkassen und Patientenvertreter mit dabei sein sollen. Dies vorzugsweise in Form einer Stiftung.
Anfang Januar nun entschloss sich die ständerätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) stattdessen eine private «Gemeinsame Organisation» zur Qualitätssicherung in medizinischen Belangen zu favorisieren. Pikanterweise unter Ausschluss der Versicherten und der Patientenvertreter.
Die «Gemeinsame Organisation» müsste sich in der Mehrheit selbst finanzieren und wäre entsprechend auf Geldgeber angewiesen. Mögliche Interessens- und Gewissenskonflikte wären wohl vorprogrammiert. Joachim Eder, Präsident der SGK, begründet seine Forderung zum Ausschluss der Patientenvertreter in den zu erwartenden hohen Kosten, die der Betrieb einer solchen Organisation verursachen würde und dass man die Versicherten diesem grossen finanziellem Aufwand nicht aussetzen wolle.
Die Stiftung für Patientenschutz reagierte entsprechend mit Unverständnis. Ihrer Ansicht nach müssen auch die Interessen der Patienten bei den ärztlichen Qualitätsvorgaben zwingend berücksichtigt werden.
Der Entscheid des Nationalrates im letzten Jahr darf als Weg in die richtige Richtung bezeichnet werden.
Der Ständerat sprach sich nun mit 7 zu 6 Stimmen für eine Organisation aus, in der alle Akteure vertreten sein sollen.